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Anpassungen bei Jährliche Abfallmeldung

Bei der Meldung einer Entgegennahme und Weiterleitung muss neu ein «Herkunftsland» bzw. «Zielland» erfasst werden. So können importierte und exportierte Abfälle mit dem entsprechenden Land deklariert werden. Exporte und Importe von anderen kontrollpflichtigen Abfällen [ak] werden weiterhin über veva-online (veva-Prozess) erfasst. Die Auswahl von anderen Ländern als die Schweiz ist bei diesen Abfällen nicht möglich.  

Hinweis: nk-Abfälle, die im Rahmen von Notifizierungen importiert (z.B. Siedlungsabfälle) oder exportiert (z.B. Mischabbruch) werden, müssen auch nicht in der jährlichen Abfallmeldung erfasst werden. 

Diesbezüglich wurde auch die Vorlage des CSV Uploads verändert. Die aktuelle Vorlage finden sie unter: Jährliche Abfallmeldung. Die Produktecodes wurden um das Präfix «ProdCode_» ergänzt.